Corona-Regel bei der Durchführung von Vereinsveranstaltungen

Unsere Vereinsveranstaltungen finden bis auf weiters unter strikter Einhaltung der 2 G-Regeln des Landes Hessen mit der Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln statt.

  Corona-Regeln in Hessen

Am Samstag, 1. Oktober 2022, trat eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Mit dieser angepassten Corona-Schutzverordnung – zu finden unter „Rechtliche Grundlagen“ – bleiben die Regeln im Kern zunächst unverändert bestehen. Dieser Schritt ist nötig, da es durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) eine neue gesetzliche Grundlage gibt.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • auch weiterhin Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr, weil hier regelmäßig viele und ständig wechselnde Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Eine medizinische Maske ist weiterhin ausreichend, eine FFP2-Maske wird aufgrund des besseren Schutzes empfohlen.
  • Neu: Das bundesweit geltende BundesinfektionsschutzgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster schreibt ab 1. Oktober das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) im Fernverkehr vor. Eine medizinische Maske ist hier nicht mehr ausreichend.
  • FFP2-Pflicht – aufgrund des BundesinfektionsschutzgesetzesÖffnet sich in einem neuen Fenster – zudem beim Betreten von vulnerablen Einrichtungen. Das sind beispielsweise Krankenhäuser und Pflegeheime. Besucherinnen und Besucher müssen sich dort auch weiterhin vorab testen. Ein aktueller Schnelltest ist ausreichend.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen

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Einheitliche Maskenpflicht: 

  • Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
  • Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) auch am Sitzplatz.

Treffen:  

  • Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal 10 Personen treffen.
  • Ist bei einem Treffen im öffentlichen Raum eine ungeimpfte Person dabei, gilt: Nur der eigene Haushalt plus max. 2 Personen eines weiteren Haushalts.
  • Diese Regeln werden auch auch für Treffen im privaten Raum empfohlen. Außerdem sollte man sich davor testen lassen.

Veranstaltungen 

  • Drinnen:
  • Ab 11 bis 100 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.
  • Ab 101 Personen: 2G plus sowie Abstands- und Hygienekonzept. Maximale Veranstaltungsgröße: 250 Teilnehmende.
  • Draußen:
  • Ab 11 bis 100 Personen: Abstands- und Hygienekonzept.
  • Ab 101 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept. Maximale Veranstaltungsgröße: 250 Teilnehmende.

3G:

  • Genesen, geimpft oder getestet.

2G:

  • Geimpft oder genesen. Zusätzlich Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest) und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft oder aktuellem Schnelltest. Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen.

2G plus:

  • Geimpft, genesen und tagesaktuell getestet. Menschen mit (dritter) Auffrischungsimpfung benötigen keinen Test. Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen.

Regelungen für Genesene und Geimpfte

  •  Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln