
Gesetzliche Regelungen für Bienenhalter
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01/08/2024
Zuteilung einer Registriernummer / Meldung der Bienenvölker
Wer Bienen halten will oder hält, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registriernummer und legt hierüber ein Register an (§ 1a Bienenseuchen-Verordnung BS-VO).
Alle Mitglieder, die bis dato keine zwölfstellige Registriernummer (Bspw: 01 234 567 – 012B) vom der zuständigen Behörde erhalten haben, sollten diese Abfragen, da diese in Zukunft von hoher Relevanz sein wird. Demnach ist die Registrier-Nr. beim zuständigen Veterinäramt sehr wichtig geworden, wenn man z,B. einen Kurs oder Veranstaltung des Landesverbands besuchen möchte, auch beim AFB-Monitoring 2023 wird diese Nr. bereits abgefragt.
Eine Formularvorlage für die Anmeldung der Bienenstände an das Veterinäramt finden Sie hier: Formularvorlage
Allgemeiner Hinweis zur Völkermeldung
Die Anzeige hat A) beim zuständigen Veterinäramt (Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz), B) bei der Hessischen Tierseuchenkasse in Wiesbaden zu erfolgen. Meldepflichtig zur Hessischen Tierseuchenkasse sind alle Tierhalter der auf der Webseite aufgeführten Tierarten, deren Tiere unabhängig vom Geschlecht oder Alter in Hessen gehalten werden. Unerheblich ist auch die Art der Nutzung, ob landwirtschaftlich oder private Hobbyhaltung. Im letzteren Fall erfolgt die Meldung der Bienenvölker für unserer Mitglieder über den Landesverband Hessischer Imker e.V. (LHI) im Rahmen der Jahresmeldung. Imker, die nicht Mitglied eines Vereines und des LHI sind, müssen die Völker selber melden.
Jährliche Völkermeldung bis 30.09.2023
Alle Jahre wieder möchten wir unsere Imkerinnen und Imker daran erinnern, dass Ihr eure Wirtschaftsvölker für 2024 bei uns bis 30.09.2023 gemeldet haben müsst, wenn sich etwas wesentlich geändert hat, damit die Kassenwartin das in der EDV des LHI einpflegt, damit Ihr nächstes Jahr auch euren Versicherungsschutz für die Völker bekommt.
Ableger werden dann automatisch mit dem Jahreswechsel zu Wirtschaftsvölkern, wenn für diese der Versicherungsschutz gelten soll.
Bei dem der sich nicht meldet, werden wir nach der Frist wieder die Völkermeldung vom Vorjahr übernehmen.
Meldung bitte direkt per email an Heike Roßkopf: kassenwart@imkerverein-maingau.net
Die Mitglieder beachten bitte die E-Mail des Vorstandes vom 24.09.2023. Vielen Dank im Voraus!
Anzug aus der Bienenseuchen-Verordnung, § 1a
Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer und legt hierüber ein Register an. Die Registernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Gemeinde der Bienenhaltung vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet.

Der Imkerverein Maingau e.V. weist alle Imkerinnen und Imker auf die Meldevorschriften hin.
Weitere Auskünfte erhalten Sie
Julie Antoine - amtliche Tierärztin
Kreis Offenbach - der Landrat
Fachdienst 39 Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz
Gottlieb- Daimler- Straße 10
63128 Dietzenbach
Telefon: +49 6074 8180 63915
Tel. Allg.: +49 6074 8180 63900
Telefax: +49 6074 8180 63910
E- Mail: j.antoine@kreis-offenbach.de
veterinaeramt@kreis-offenbach.de
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