Das Merkblatt (Stand Februar 2023) enthält die wichtigsten gesetzlichen Regelungen für alle Bienenhaltungen,
unabhängig von der Größe des Tierbestandes.
Diese Aufstellung im Merkblatt dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht eine gründliche Auseinandersetzung mit den aktuellen, für jeden Tierhalter verbindlichen Rechtsvorschriften. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Als Tierhalter sind Sie verpflichtet, sich über eintretende Rechtsänderungen und damit verbundenen Änderungen der Verpflichtungen zu informieren. Ferner unterscheidet der Gesetzgeber nicht, ob die Bienen als Hobby oder zur Produktion von Bienenprodukten gehalten werden. Für den Gesetzgeber handelt es sich um eine Tierart, die verheerende Seuchen mit gravierenden Auswirkungen für die Imker, die Bienenhaltungen, den Handel und die Wirtschaft des betroffenen Staates verbreiten können.
Das Nichtbefolgen der Verpflichtungen stellen Verstöße gegen geltendes Recht dar, die mit einem Bußgeld
geahndet werden können.
Ferner wird die Lektüre der Bienenseuchen-Verordnung vom 3. November 2004 in der aktuell gültigen Fassung empfohlen. Diese finden Sie im Internet (Link zum Bundesministerium der Justiz – Gesetze im Netz s.u).
Kreis Offenbach
Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz
Gottlieb-Daimler-Straße 10
63128 Dietzenbach
Telefonzentrale: 0 60 74 / 81 80 – 6 39 00
Telefax: 0 60 74 / 81 80 – 6 39 10
Mo. – Fr.: 8.00 – 12.00 Uhr, Mo. – Do.: 13.00 – 15.30 Uhr, Termine nach Vereinbarung
Homepage: www.kreis-offenbach.de